Kurz gebloggt: Wie es mit der Internetzensur weitergeht

2009 Juli 10
by hirnbloggade

Ein spannender Artikel auf Heise.de, in dem das weitere Vorgehen bezüglich der Internetzensur geschildert wird: Vorwärts Marsch zum Deutschnetz.

Die Autorin schildert den Weg zu einem komplett regulierten Deutschland-Netz, in dem alles gesperrt wird, was gegen deutsches Recht verstößt.

Wer die Debatte um das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz verfolgt hat, weiß ja, dass die Entscheidung ob sperren oder nicht ohne richterliche und ohne demokratische Kontrolle geschieht. Das Szenario, das die Autorin zeichnet ist also alles andere als harmlos.

Gutachten des CCC zur Vorratsdatenspeicherung

2009 Juli 9
by hirnbloggade

Kurz gebloggt: Nach Klage darf junger Hesse die Regelschule besuchen

2009 Juni 15
by hirnbloggade

Ein jugendlicher unter Bedingungen von Trisomie 21 sollte vom Land Hessen aus Kostengründen am Besuch einer integrativen Regelschule gehindert und zum Besuch einer Sonderschule gezwungen werden.

Die Klage gegen diese Praxis war nun erfolgreich:

Klage erfolgreich: Befreiung aus der Sonderschule – taz.de.

Kurz gebloggt: SPD nutzt Chancen nicht

2009 Juni 14
by hirnbloggade

Auf dem Bundesparteitag der SPD gingen die beiden Anträge zur Änderung des “Regierungsprogramms” leider unter:

  1. Ein Änderungsantrag zum Thema Umweltpolitik von Walter Scheer, wo er die Verwertung von ausgeschiedenem CO2 vor der Endlagerung in der Erde priorisieren lassen wollte -> abgelehnt
  2. Ein Antrag von Björn Böhning, der eine klare Position gegen Internetzensur im Programm der SPD verankern lassen wollte -> gar nicht erst zur Diskussion gestellt

Nachtrag:

Der SPD-Bundestagskandidat für Ludwigsburg Jan Mönikes hat vom Parteitag getwittert und berichtet, wie es genau zu der Nichtbeachtung des Antrags von Böhning kam:

Parteitagsregie ruft den Antrag nicht auf, sondern laesst en bloc ueber die Nichtbefassung abstimmen. Wortmeldung Boening wird ignoriert…

Nachtrag 2:

Zeit.de: SPD schweigt zu Zensur

Sind der CDU Merkels Reden peinlich?

2009 Juni 14
by hirnbloggade

Die CDU will nicht, dass sich Abiturienten im Wahljahr kritisch mit Reden von Frau Merkel auseinandersetzen.

Bei Extra 3 habe ich einen spannenden Beitrag gesehen, der darüber berichtet, wie in Nordrhein-Westfalen eine Abituraufgabe im Fach Sozialkunde von einem CDU Staatssekretär gestoppt wurde.

Erstmal nichts wirklich Wildes. Allerdings handelte es sich bei dieser Abituraufgabe um eine Analyse und kritische Auseinandersetzung mit einer Rede der Bundeskanzlerin Merkel vor den Vereinten Nationen.

Pikanterweise wurde als Begründung nicht etwa mangelnde Qualität o.ä. angegeben, sondern dass diese Aufgabe nicht in ein Wahljahr passe. Im Beitrag sagt die Vorgesetzte des betreffenden Staatssekretärs, NRW-Schulministerin Barbara Sommer (auch CDU) wörtlich:

Darum ist es überhaupt keine Frage, dass sie fachlich korrekt war, aber es wäre politisch sehr unklug gewesen, sie an dieser Stelle wirklich zu platzieren.

Sind der CDU Frau Merkels Reden etwa peinlich?

Nun könnte man ja glauben, dass es ganz unabhängig von Person oder Parteizugehörigkeit eine generelle Regel im NRW-Schulministerium gibt, die in Wahljahren Abituraufgaben über zur Wahl stehende Politiker verbietet.

Andererseits wurde (ebenfalls dieses Jahr) eine ähnliche Aufgabe, in der eine Rede von Oskar Lafontaine Gegenstand der Analyse war, zugelassen. Von dieser streitet die Ministerin übrigens jede Kenntnis ab.

Der entsprechende Extra 3-Beitrag auf Youtube:

Kassenärztliche Vereinigung und Demokratie

2009 Juni 13
by hirnbloggade

“Ärzte wollen kein Bewertungssystem im Internet” so lächelte es mir gerade vom Twitter-Feed von tagesschau.de entgegen.

Meine erste Reaktion war: “Potzblitz, wer hätte das gedacht?!”

Im Artikel kommen dann aber noch ein paar Aussagen, die so richtig Spaß in die Sache bringen:

Massive Zweifel an der Aussagekraft des AOK-Portals meldete die Kassenärztliche Bundesvereinigung an. “Es darf nicht sein, dass hier einzelne Mediziner an den Pranger gestellt werden”, sagte ein Sprecher der “Süddeutschen Zeitung”. Schließlich seien die Patienten keine Medizin-Experten und deshalb nur in der Lage, ein subjektives Urteil abzugeben.

Es überrascht mich zwar nicht, dass der erkenntnistheoretische Stand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sie offensichtlich zu der Meinung verführt, ihre Mitglieder könnten objektive Urteile abzugeben, dafür finde ich das Demokratieverständnis, das hier durchscheint, um so bemerkenswerter.

Ich warte jetzt nur darauf, dass bald die Meldung kommt:

Politiker wollen keine Wahlen mehr! Schließlich sind die Wähler keine Politik-Experten und deshalb nur in der Lage, ein subjektives Urteil abzugeben…

via Ärzte wollen kein Bewertungssystem im Internet | tagesschau.de.

Internetzensur hilft Kinderporno

2009 Juni 12
by hirnbloggade

Hihi, auch mal reißerische Überschriften bei der Hirnbloggade… Aber schnell zum Inhalt:

Endlich mal ein sinnvoller Beitrag zum Thema “Internetsperren gegen Kinderpornographie.” In dieser Pressemitteilung der Piratenpartei wird meines Erachtens sehr schlüssig erklärt, dass die geplante Internet-Zensur der Kinderporno-Szene nicht die Grundlage entzieht, wie Zensur-Ministerin Ursula von der Leyen argumentiert, sondern ganz im Gegenteil, die Szene stärkt, da z.B. mit geringem Aufwand von Interessierten Listen gesperrter Seiten erzeugt werden können, die sie dann als “Einkaufslisten” nutzen können, um sich gezielt über Proxies oder Remailing-Services Zugang zu dem Material zu verschaffen. So wird der Zugang für die Straftäter also nicht erschwert, sondern erleichtert.

Übrigens: Die Piraten brauchen noch Unterschriften, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu dürfen:

http://ich.waehlepiraten.de/

Du bist Terrorist!

2009 Mai 24
by hirnbloggade

Eine Kampagne, die angelehnt an die unselige “Du bist Deutschland”-Kampagne auf aktuelle politische Entwicklungen von Vorratsdatenspeicherung über Epass bis Internetzensur aufmerksam machen will: http://dubistterrorist.de/

du-bist-terrorist

Google = Pirate Bay?

2009 April 19

Über Slashdot bin ich auf einen interessanten Artikel bei Forbes aufmerksam geworden. Hier wird diskutiert, was eigentlich der Unterschied ist zwischen der “Urheberrechtsverletzung” (<- Dieses Wort setze ich in 99% der Kontexte in Anführungszeichen) die durch die Dienstleistung von Pirate Bay möglich wurde und der Möglichkeiten, die durch die Leistungen von Google entstehen.

  • Die Argumentation mit der Pirate Bay beschuldigt wird ist, dass sie ihren Usern ermöglichen, urheberrechtlich geschütztes Material zu finden und dann von anderen Quellen herunterzuladen.
  • Das selbe tut Google auch.

In dem Artikel diskutiert der Autor vor allem die Tatsache, dass man über Google ebenso Torrents finden kann wie über Pirate Bay, Isohunt oder andere Dienste.

Warum also ist das was Pirate Bay tut illegal, während das was Google tut legal ist?

Das wesentliche Argument, das bei der Beantwortung dieser Frage fällt, ist die Annahme, dass die Anzahl der legalen Verwendungen der Dienstleistung von Google die Anzahl der illegalen Verwendungen signifikant übersteigt, während bei Pirate Bay der primäre Sinn der Dienstleistung im Auffinden urheberrechtlich geschützten Materials liegt.

Klingt zunächst einmal plausibel, solange man seinen Blick nur auf Torrents beschränkt.

Allerdings ist alles, was im Netz zu finden ist, urheberrechtlich geschützt ist, es sei denn, das betreffende Material wurde von den Urhebern (wie in manchen Ländern möglich) in die Public Domain entlassen oder unter einer Copyleft-Lizenz veröffentlicht. Das heißt, in etwa 99% des im Internet befindlichen Materials sind urheberrechtlich geschützt.

Mit dieser Überlegung kann man also klar formulieren, dass der primäre Sinn der Dienstleistung von Google im Auffinden urheberrechtlich geschützten Materials liegt.

Nun könnte man argumentieren, dass all dieses urheberrechtlich geschützte Material von den Urhebern veröffentlicht wurde und daher ein Verweis auf diese Eigenveröffentlichung nicht gegen die Interessen des Urhebers sein sollte, während z.B. bei Filmen oder MP3s die Urheber keine frei verfügbare Veröffentlichung vorgenommen haben.

Aber auch diese Überlegung ergibt nur in einer eingeschränkten Perspektive Sinn. Sie geht nämlich davon aus, dass im wesentlichen alle Urheber ihre Werke auf eine ähnliche Weise veröffentlichen wollen wie es die großen Filmfirmen, Plattenfirmen und Verlage tun. Nämlich durch auszugsweisen freien Zugriff (Trailer, Leseproben etc.) und kostenpflichtigen, beschränkten Zugriff auf das volle Werk.

Das Urheberrecht gibt dem Urheber aber in die Hand, Unmengen von Bedingungen an die Konsumption seines Werkes zu stellen. Hierzu gehören sowohl EULAs wie sie in der proprietären Software-Welt Gang und Gäbe sind, Copyleft-Lizenzen, Creative Commons-Lizenzen etc.

Theoretisch könnte der Rechteinhaber die irrsten Dinge fordern, bis hin zu: “Ich erlaube nur denjenigen, diesen Text zu lesen, die vorher einmal auf einem Bein durch den Raum hüpfen, in dem sie sich gerade befinden.”

All diese Diversität von Bedingungen, die das Urheberrecht mit sich bringen kann, werden von Google ebensowenig systematisch berücksichtigt wie von Pirate Bay. Der Unterschied zwischen den beiden Diensten liegt vor allem in der Frage, auf die Interessen welcher Rechteinhaber nehme ich Rücksicht und auf welche nicht. Und zwischen großen gewinnorientierten Unternehmen wie Google und z.B. Warner oder Disney lässt sich doch leicht ein “agreement” finden.

Auch wenn der Autor des Artikels diese Überlegung nicht selbst anstellt, so zitiert er im Zusammenhang mit Torrents Eric Garland von Big Champagne. Dieses Zitat lässt sich meines Erachtens auch gut auf die weitere Perspektive anwenden:

“I’ve argued for years that the real battle rights holders are fighting isn’t with individual users or file-sharing sites, but with search,” Garland says. “As long as there’s robust search that allows people to find the titles they’re seeking, you will have this problem, period.”

Hieran wird deutlich welche Folgen die Gegenüberstellung von Google und Pirate Bay hat:

Entweder eine Gesellschaft gibt den Urhebern weitreichende Rechte in die Hand, dann muss sie konsequenterweise auch auf Dienste wie Google verzichten, oder sie gelangt zur Erkenntnis, dass das Urheberrecht (und besonders seine internationale “Harmonisierung”) einer wesentlichen Reform bedarf, die die Frage nach dem gesellschaftlichen Nutzen des Urheberrechts ernsthaft stellt.

Pirate Bay Prozess – In erster Instanz schuldig…

2009 April 17

Im Prozess der großen Copyright-Holder (Warner, MGM, EMI usw.) gegen die Betreiber der Tauschbörse Pirate-Bay ist das erste Urteil gefallen: schuldig. Die Forderungen der Anklage die im Prozess Milliarden-Dollar-Beträge als Schaden geltend machen wollten fällt es allerdings sehr moderat aus: 1 Jahr Gefängnis und 2,75 Millionen Euro Geldstrafe. (Quellen: CTRL, Slashdot).

Die Jungs selber haben angekündigt, in Revision zu gehen (bleibt ihnen ja auch nichts anderes übrig, schließlich hat keiner der vier 2,75 Mio Euro auf Tasche).

In der ihnen eigenen Art verkünden sie dies allerdings auf ihrer Seite als “epischen Sieg” : Epic Win

Bin gespannt, ob danach in Schweden die Piratpartiet wieder solchen Zulauf bekommt wie im Sommer 2006, als der Tracker für eine Weile stillgelegt wurde.

Nachtrag 18.04.2009: In der Tat: 3000 Neue Mitglieder in 7 Minuten

Apropos: Die Piratenpartei Deutschland braucht noch Unterschriften, um bei der Bundestagswahl antreten zu dürfen.